Mein perfekter Kleingarten
Der Weg zur grünen Oase im Kleingarten
Als Selbstversorger Obst und Gemüse aus dem Kleingarten ernten, einfach das Wochenende im Grünen verbringen oder eine Mischung aus beidem. Gärten und Freizeitgrundstücke bieten viele Möglichkeiten, insbesondere wenn man eine Geschosswohnung ohne Gartenanteil oder ein Haus auf einem sehr kleinen Grundstück bewohnt. „Im Grunde genommen kann man einen Kleingarten oder Schrebergarten wie jede andere Immobilie auch erwerben oder mieten. Es gibt aber einige Besonderheiten zu beachten“, sagt der Steinbacher Makler Benjamin Weber.
Wer einen Garten pachten will, muss im Hochtaunuskreis mit jährlichen Pachtzinsen zwischen knapp 20 und mehr als 70 Cent je Quadratmeter rechnen. „Die große Spanne ergibt sich unter anderem daraus, dass Kleingartenvereine im Vergleich zu Kommunen besonders günstige Pachtpreise kalkulieren. Dafür muss man zum Erwerb eines Kleingartens aber Vereinsmitglied werden“, erklärt Weber. Die Zugehörigkeit zum Verein bringt einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag und bestimmte Regeln mit sich. Beispiele sind die Vorschrift, auf jeden Fall einen gewissen Anteil Obst und Gemüse anzubauen, oder die Verpflichtung zum Ableisten von Arbeitsstunden bei der Pflege der gesamten Anlage. Für reine Freizeitgrundstücke, die beispielsweise als Dauerstellplatz für Wohnwagen gedacht sind, ist der Pachtzins in der Regel noch einmal deutlich höher, unter anderem in Abhängigkeit von der Infrastruktur mit Stromanschlüssen und Sanitäranlagen, die der Betreiber zur Verfügung stellt.
Gartenhütte nur im Kleinformat
Eine Alternative ist der Kauf oder die Miete eines Grundstücks, das nicht in eine größere Anlage eingebunden ist, direkt vom Eigentümer oder von der Kommune. „Damit ist man nicht in die Strukturen des Vereins eingebunden, kann dafür aber auch nicht auf Fachwissen und Unterstützung zurückgreifen“, sagt Weber. Allerdings kann man auch auf solchen Grundstücken nicht tun und lassen, was man will. Das gilt insbesondere für den Bau von Gartenhütten. Dieser ist nach der Hessischen Bauordnung für Gebäude bis 30 Kubikmeter Rauminhalt nicht genehmigungspflichtig. Man muss ein solches Projekt dennoch bei der Baubehörde anzeigen. Wer ein Grundstück mit einer besonders großen und damit genehmigungspflichtigen Gartenhütte übernimmt, sollte sich vom Verpächter oder Vormieter unbedingt die erteilte Baugenehmigung oder eine beglaubigte Kopie aushändigen lassen. „Andernfalls kann es sein, dass eines Tages die Baubehörde nachträglich den Abriss verlangt“, warnt Benjamin Weber. Darüber hinaus kann es örtlich besondere Regelungen geben, beispielsweise was Einfriedungen, Tierhaltung oder sogar das Lagern von Brennholz betrifft.
Nicht jeder Garten ist wirklich ein Garten
Probleme können auch entstehen, wenn das Grundstück zwar als Garten angelegt ist, es sich rechtlich aber um Agrarland handelt, also einen Acker oder eine Wiese für die landwirtschaftliche Nutzung. Gerade in kleineren Kommunen wird eine solche Zweckentfremdung gerne einmal freihändig vorgenommen und über Jahrzehnte toleriert. „Allerdings kann man als Käufer niemals absolut sicher sein, dass die Duldung bestehen bleibt“, sagt Weber. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf von der Gemeindeverwaltung schriftlich bestätigen lassen, dass es sich wirklich um eine Fläche handelt, auf der ein Garten zulässig ist.
Was die Hütte und weitere Anlagen auf dem Kleingarten Gelände, Geräte, Obstbäume und sonstige in der Frucht stehende Pflanzen angeht, wird bei der Pacht in der Regel eine Ablösezahlung an den Vornutzer fällig. Innerhalb von Vereinen wird die Ablöse meistens nach transparenten, zum Teil gesetzlich verankerten Regeln von besonders geschulten Mitgliedern festgelegt. Bei der Pacht außerhalb eines Vereins kann das Hinzuziehen eines Gutachters nötig werden. Allerdings geht es häufig um eher überschaubare drei- bis niedrige vierstellige Beträge. Für Gartenland an sich muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Bodenrichtwerte für Freizeitgärten in Steinbach und Oberursel liegen derzeit beispielsweise zwischen 25 und 45 Euro pro Quadratmeter.
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