Mietrechts-Urteile 2016
Mietrechts-Urteile 2016; Im Mietrecht mit seinen vielen Feinheiten und Spezialfällen gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die für mehr Klarheit sorgen sollen – zumindest bis zum nächsten Streit um ein weiteres Detail im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Die vergangenen Monate haben da keinen Unterschied gemacht. „Vor allem über die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gibt es neuerdings eine wachsende Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen“, sagt Hans-Jürgen Weber. Der Steinbacher Hausverwalter beobachtet regelmäßig die aktuellen mietrechtlichen Entwicklungen und führt die neue Bedeutung der Vergleichsmiete auf die Mietpreisbremse zurück, die diese Maßzahl in vielen Städten erheblich wichtiger als früher macht.
Mietrechts-Urteile 2016
Unter anderem hat sich der Bundesgerichtshof (BGH), die oberste deutsche Instanz für Zivilverfahren, mit dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete per Gutachten befasst. Demnach ist nun klar, dass ein Gutachten, mit dem der Wohnungseigentümer eine Mieterhöhung begründen will, nur den aktuellen Stand abbilden muss, nicht jedoch die Entwicklung der vergangenen Jahre. In dem betreffenden Fall hatte der Mieter moniert, dass diese historische Einordnung fehlt. Die Richter gaben ihm jedoch nicht Recht, sondern legten fest, dass neben der gutachterlich ermittelten Vergleichsmiete lediglich die Einordnung der Wohnung in das regionale Preisgefüge nötig ist, das aber ausschließlich in der Gegenwart.
Nebenkosten weniger streng
Auch zu den Nebenkostenabrechnungen gibt es eine BGH-Entscheidung. Dabei erhielt ebenfalls der Vermieter Recht, der die Kosten eines zentralen Abfall-Sammelplatzes in zwei Rechenschritten erst nach Wohnfläche auf die Häuser einer größeren Wohnanlage verteilte und dann auf die einzelnen Mieter. Der erste Rechenschritt war allerdings nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt, weshalb einige Mieter die Zahlung der gesamten Nebenkosten verweigerten. Doch das erklärten die Richter für nicht zulässig. „Es mag sich wegen des Sammelplatzes um einen sehr speziellen Fall handeln“, räumt Weber ein. „Aber er dokumentiert, dass der BGH die Entwicklung zu immer detaillierteren und komplizierteren Abrechnungen nicht unbegrenzt mitträgt.“ Fair und transparent müssen die Nebenkostenabrechnungen dennoch in jedem Fall bleiben, und das gelingt am besten mit Hilfe eines fachkundigen, erfahrenen Hausverwalters.
Vorzeitig aus dem Kündigungsverzicht
Auch die Mietminderung war wieder einmal Thema des BGH. Er hatte über den Fall zu entscheiden, dass ein Mieter zwar eine Mietminderung wegen Mängeln an der Immobilie geltend machte, aber zugleich die Arbeiten zu deren Behebung nicht zuließ. „Den Widerspruch darin zeigt schon der gesunde Menschenverstand, und den hat das Gericht zum Glück bestätigt“, sagt Hans-Jürgen Weber. Die Richter kamen zu der Auffassung, dass ein Mieter, der Mängel ankreidet und eine grundsätzlich berechtigte Mietminderung geltend macht, auch die Beseitigung der Schwachstellen ermöglichen muss, beispielsweise indem er Handwerker in die Wohnung lässt. Verweigert er dies, muss er auch weiter die volle Miete zahlen.
Noch stärker nimmt der BGH Mieter in die Pflicht, wenn es um den vorzeitigen Ausstieg aus einer Wohnung mit Kündigungsverzicht geht. In diesem Fall muss der Mieter die Suche nach einem Nachmieter selbst und auf eigene Kosten in die Hand nehmen, um dem Vermieter alle nötigen Daten über Person und Zahlungsfähigkeit des Nachfolgers vorzulegen. Insbesondere gehört dazu die Vereinbarung und Betreuung von Besichtigungsterminen und das eventuelle Beauftragen eines Maklers. Der Vermieter kann auch nicht zur Teilnahme an Besichtigungsterminen gezwungen werden.