Gesetzesänderung

Bestellerprinzip: Kein Problem mit kompetentem Makler

Bestellerprinzip lautet das entscheidende Schlagwort, wenn es um die Immobilienpolitik der Bundesregierung geht. Denn diese bislang größte Aktivität der aktuellen schwarz-roten Regierung in Berlin besagt, vereinfacht dargestellt, dass in Zukunft derjenige die Maklercourtage zahlen muss, der dem Makler den Vermittlungsauftrag erteilt hat.

Viele Details noch unklar

Doch schon dieses vermeintlich einfache Prinzip wirft einige Fragen auf. „Was ist zum Beispiel, wenn mich ein Immobilienbesitzer beauftragt hat, eine Wohnung zu vermieten, und kurz darauf erteilt mir ein Mietinteressent, ohne dass er durch meine Werbung auf dieses Objekt aufmerksam wurde, einen dazu passenden Suchauftrag?“, entwirft der Steinbacher Makler Benjamin Weber ein in der Praxis durchaus häufiges Szenario. „Wenn das zu einem Abschluss führt: Welchem der beiden Auftraggeber stelle ich dann die Rechnung?“ Benjamin Weber ist zwar überzeugt, dass es nach einiger Erfahrung mit den neuen Regelungen eine Lösung für solche Fälle geben wird. Es werde aber sehr deutlich, dass das scheinbar so einfache Bestellerprinzip noch erheblichen Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf aufweist.

Qualität hat ihren Wert

„Ich bin aber kein grundsätzlicher Gegner des Bestellerprinzips“, betont Weber. Ein seriös und sorgfältig arbeitender Makler müsse sich angesichts dieser Idee, die derzeit noch im Gesetzgebungsprozess und damit nicht rechtskräftig ist, keine Sorge machen. „Wer gute Leistung bringt, hat damit gegenüber dem Auftraggeber, egal ob Vermieter, Verkäufer oder suchender Kunde, das beste Argumente, dass er seine Courtage wert ist“, lautet Benjamin Webers Überzeugung. In den 35 Jahren, die sein Familienbetrieb Weber Immobilien in Steinbach bereits besteht, gab es kein einziges Mal Unzufriedenheit wegen eines nicht passenden oder unzuverlässigen Mieters.

Nicht auf Fachwissen verzichten

Deshalb tun sich nach Webers Einschätzung Vermieter selbst keinen Gefallen, wenn sie angesichts des „drohenden“ Bestellerprinzips auf eigene Faust Mieter zu finden versuchen und auf einen professionellen Makler verzichten. „Schon das Aufsetzen des Mietvertrags kann einen Laien angesichts ständig neuer Rechtsprechung überfordern. Dann werden möglicherweise ganze Abschnitte der Vereinbarung unwirksam. Wir lassen dagegen unsere Verträge regelmäßig von einem Fachanwalt überprüfen“, nennt der Steinbacher Makler ein Beispiel.

Profi-Makler haben noch weitere Stärken:

  • aussagekräftige und wirksame Beschreibung der Immobilie
  • Gestaltung verschiedener Werbemittel und -strategien,
  • Beschaffung eines gültigen Energieausweises, zu dem die Vorschriften sich gerade erst wieder geändert haben
  • effiziente Organisation von Besichtigungen, die in der Eigenregie von Wohnungsinhabern besonders nervig werden können
  • Einholen aussagekräftiger Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten
  • Einschätzung der Kommunikation mit potenziellen Mietern

„Gerade letzteres ist für Laien oft schwer. Häufig versprechen Besichtigungsteilnehmer, dass sie sich melden, und Immobilienbesitzer warten wochenlang vergeblich darauf“, sagt Benjamin Weber. Makler erkennen dagegen eine solche „versteckte Absage“ schneller, haken angemessen nach und lassen davon auch ihre Vermarktungsarbeit nicht unterbrechen. „Wir arbeiten weiter, bis die Tinte unter dem Mietvertrag trocken ist“, betont Weber.

UPDATE: Bestellerprinzip

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