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Neue Immobiliengesetze für 2017

Wie in jedem Jahr, gibt es auch 2017 neue Immobiliengesetze, die für Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer bedeutsam sind, sowohl wenn es um selbst genutztes Wohneigentum geht als auch bei vermieteten Objekten. „Verglichen mit den Vorjahren halten sich die Änderungen, die tatsächlich zum Stichtag 1. Januar 2017 greifen, allerdings in Grenzen“, sagte der Steinbacher Makler Benjamin Weber, der immer auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Immobilienmarkt im Blick hat.

 

Sonnenstrom für Eigentümer und Mieter

 

Tatsächlich zum 1. Januar wird die im Oktober vom Bundestag beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wirksam. Sie erleichtert so genannte Mieterstrom-Modelle, bei denen auch Mieter den Strom, der von Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines Mietshauses produziert wird, zu vergünstigten Konditionen nutzen können. Für den Vermieter, der eine Photovoltaikanlage betreibt, ist dieser Vertriebsweg wegen höherer Erlöse als aus der Einspeisung ins Stromnetz interessant. Bei Kleinanlagen bis zehn Kilowatt Spitzenleistung muss nun beim Mieterstrom überhaupt keine EEG-Umlage mehr bezahlt werden. Bei größeren Anlagen reduziert sich die Umlage auf 40% ihrer eigentlichen Höhe. „Inwiefern eine Photovoltaikanlage auf vermietetem Wohnraum damit damit attraktiver wird, muss jeweils im Einzelfall durchgerechnet werden. Dabei wollen sowohl der mögliche Ertrag am Standort als auch die Finanzierung berücksichtigt werden“, sagt Weber.

Baugeld bald wieder leichter zu bekommen

 

Ganz aktuell und zum 1. Januar 2017 rechtsgültiges  ist die erneute Reform der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Nach heftigen Protesten hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten beschlossen, die Richtlinie zu entschärfen. Wenn auch noch die zugehörige Verordnung erlassen wird, voraussichtlich im Frühjahr 2017, dann dürften die einschneidendsten Regelungen der WIKR abgemildert sein. Die ursprüngliche Richtlinie hatte für Ärger gesorgt, weil sie die Banken zu einer deutlich zurückhaltenderen Kreditvergabe zwingt. Vor allem Senioren, aber auch viele Familien hatten deshalb nur geringe Chancen auf einen Kredit zum Erwerb von Wohneigentum.

 

Länger Zeit für Steuererklärung

 

Beim Steuerrecht dürfte für Vermieter und Immobilienkäufer vor allem die erweiterten Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen interessant sein, auch wenn sie in der praktischen Anwendung erst 2018 greifen. Schließlich kann der Buchführungsaufwand rund um ein vermietetes oder neu gekauftes Objekt schnell einmal größer werden. Da dürfte es eine Erleichterung sein, dass der Abgabeschluss für die Steuererklärung um zwei Monate auf den 31. Juli des Folgejahres verschoben wird. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Wichtig dabei: Diese Änderung gilt erst ab dem Veranlagungsjahr 2017. Man darf die Steuererklärung also erstmals 2018 bis zum 31. Juli abgeben. Parallel wird allerdings die Handhabung von Verspätungszuschlägen strenger.

Die noch vor wenigen Monaten heftig umstrittene und zum 1. November 2016 in Kraft getretene Reform der Erbschaftsteuer hat kaum Auswirkungen auf Haus- und Wohnungsbesitzer. Sie betrifft vor allem Erben von Unternehmen.

 

Weiter warten auf neues Bauvertragsrecht

 

„Sehr ruhig ist es beim Bauvertragsrecht geworden“, hat Benjamin Weber beobachtet. Die Bundesregierung hatte geplant, dass insbesondere private Bauherren, die einen Bauträger oder Generalunternehmer beauftragen, von 2017 eine stärkere Absicherung bekommen. Beispielsweise sollten Unternehmer zu einer genauen Baubeschreibung und verbindlichen Festlegungen auf die Bauzeit verpflichtet werden. Auch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht war vorgesehen. Im Bundestag wurde bislang jedoch keine Einigung erzielt. Wir berichten bei neuen Immobiliengesetzen.